› Anfahrt  I  › Impressum
» zurück zur Übersicht

§  Verkehrsrecht

Der Schaden ist da - und nun?
Nachdem Ihr stolzer Pkw von frischen Beulen aufgrund eines Verkehrsunfalls geziert wird, ist es höchste Zeit, sofort zum Verkehrsunfallspezialisten zu gehen. Denn im Regelfall erfolgt keine Aufnahme der Verkehrsunfalldaten durch die Polizei mehr, selbst wenn Sie die Polizeibeamten rufen. Bestenfalls bekommen Sie noch die Daten des Gegners von den Polizisten vor Ort mitgeteilt.

Gehen Sie deshalb sofort zum Anwalt und teilen Sie ihm den Unfallhergang und die notwendigen Beweismittel zum Unfallverlauf mit. Ihr Verkehrsrechtsspezialist wird dann sofort beweissichernde Maßnahmen treffen, den Unfallverlauf von Zeugen bestätigen lassen und die Unfallregulierung für Sie durchführen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit anwaltlicher Hilfestellung Ihre Regulierung durchzuführen.

Kennen Sie eigentlich die Schwierigkeiten bei Autoversicherern ohne anwaltliche Hilfestellung? Lassen Sie sich über Ihre Haftungsquote aufgrund des Verkehrsunfalls beraten. Können Sie nämlich Ihre Unfalldarstellung nicht beweisen, müssen Sie mit einer erheblichen Mithaftungsquote nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen.

Kennen Sie eigentlich alle Schadensersatzpositionen, die Ihnen zustehen? Lassen Sie klären, ob Ihr Auto repariert werden kann oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Akzeptieren Sie nicht jedes Schadensgutachten einer Versicherung, nutzen Sie die Möglichkeit, durch vereidigte Sachverständige den wirklichen Unfallschaden feststellen zu lassen.

Denken Sie daran, dass die Höhe Ihres Schmerzensgeldes gesetzlich nicht geregelt ist. Nur der Verkehrsunfallspezialist kennt die örtliche Rechtsprechung und die Höhe des individuell auf jeden Verkehrsunfall zugeschnittenen Schmerzensgeldes.


Sind Sie als Hausfrau beim Verkehrsunfall verletzt?
Sie bekommen dann Ihren Arbeitsausfall als Hausfrau ersetzt, sog. fiktive Haushaltshilfekosten, auch wenn Ihre Verwandten kostenlos für Sie den Haushalt während Ihrer Verletzung geführt haben. Lassen Sie sich Ihre Ersatzansprüche durch den Anwalt berechnen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch anwaltliche Regulierung Ihres Unfalls Zeit, Nerven und Geld zu sparen!


Ich kenne die Haftpflichtversicherung meines Unfallgegners nicht,
hat er überhaupt eine?
Ihr Anwalt ermittelt die maßgebliche Haftpflichtversicherung für Sie. Hatte der Gegner keinen Versicherungsschutz, gibt es die Möglichkeit, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche dennoch über die Verkehrsopferhilfe regulieren zu lassen. War Ihr Unfallgegner ein ausländischer Pkw, nutzen Sie das anwaltliche Know-how, damit Ihr Verkehrsunfall über das Büro Grüne Karte e. V. reguliert wird.


Wann zum Anwalt nach dem Verkehrsunfall?
Gehen Sie sofort zum Anwalt nach dem Verkehrsunfall bzw. lassen Sie sich sofort einen Termin geben. Lassen Sie sich auf keinen unnötigen Papierkrieg mit Autoversicherern ein, übergeben Sie sofort die Regulierung Ihrem Anwalt. Informieren Sie sich sofort nach dem Unfall komplett über Ihre Rechte und Pflichten aus dem Unfallgeschehen, z. B. auch gegenüber Ihrer eigenen Autoversicherung, Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Berufsgenossenschaft.


Zahlt das nicht meine Rechtsschutzversicherung?
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Fälle übernimmt. Wir melden für Sie Ihren Verkehrsunfall Ihrer Rechtsschutzversicherung und sorgen für Ihre Deckungszusage und Ihren Rechtsschutz.

Wir vermitteln bei Problemen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.