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§  Erbrecht

Warum soll ich ein Testament aufsetzen?
In nur ca. 30 % aller Todesfälle existiert in Deutschland ein Testament. Das bedeutet, dass in 70 % der Todesfälle der Erblasser es den unzureichenden gesetzlichen Möglichkeiten und den Erben überlässt, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Angesichts der Tatsache, dass nun die Kriegsgeneration verstirbt, die sich nach dem zweiten Weltkrieg mit sehr viel Fleiß vieles an Vermögensgütern aufgebaut hat, ist dieses Ergebnis an sich verblüffend.

Denn ohne Testament kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Erben über die Höhe des Erbteiles, zur Zerschlagung von Betrieben aufgrund der Erbauseinandersetzung und zur Notveräußerung oder ungünstigen Veräußerung von Einfamilienhäusern sowie zu höchst unerwünschten Zahlungsverpflichtungen an das Finanzamt wegen Erbschaftssteuer.


Soll deshalb Ihr Nachlass für unnötige Prozesse und Streitigkeiten verbraucht werden?
Selbst in den 30 % der Fälle, wo ein Testament für den Todesfall errichtet ist, ist weit mehr als die Hälfte ein privates Testament, das ohne jegliche juristische Beratung aufgesetzt wurde. Diese privaten Testamente ohne vorangegangene juristische Beratung verursachen häufiger noch mehr Streit unter den Erben als der Fall, in dem überhaupt kein Testament vorliegt.

Denn häufig hat der Erblasser die falschen juristischen Formulierungen verwendet, die damit vom Nachlassgericht nicht anerkannt werden oder widersprüchliche und irritierende Verfügungen im Testament getätigt, die dann einen teuren Erbschaftsprozess förmlich herausfordern. Das alles belegt den Bedarf, sich rechtzeitig durch qualifizierte juristische Beratung Gedanken zu machen, wie ein Testament richtig aufgesetzt wird und dieses dann auch juristisch formulieren zu lassen.


Achtung Falle!
Denken Sie daran, dass zwar jeder Bürger selbst ein Testament aufsetzen kann, dass er es aber eigenhändig schreiben und unterschreiben muss. Werden diese und andere wichtige Formalitäten nicht eingehalten, ist das Testament unwirksam.


Wo ist bloß das Testament geblieben?
Lassen Sie sich beraten, wie Ihr Testament sicher verwahrt werden kann. Beugen Sie der Gefahr vor, dass Ihr Testament verfälscht oder sogar vernichtet wird. Haben Sie in Ihrem Leben mehrfach Ihr Testament geändert, denken Sie bitte daran, dass die aktuellste Fassung maßgeblich sein soll. Sichern Sie sich und Ihre Erben davor, dass veraltete Fassungen des Testaments irrtümlich zur Regelung des Erbfalls herangezogen werden.


Nutzen Sie Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten!
Lassen Sie sich beraten, wie Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag individuell das Schicksal Ihres Nachlasses regeln. Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten, um im Erbfall unnötige Auseinandersetzungen innerhalb Ihrer Familie zu vermeiden! Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, wie man unnötige Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen kann.

Informieren Sie sich über die zwingenden inhaltlichen Anforderungen des Erbrechts, die Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Gestalten Sie schon zu Lebzeiten die Übertragung Ihres Vermögens an Ihre Erben, um steuerliche Freibeträge voll auszuschöpfen und aktiv schon zu Lebzeiten das Schicksal Ihres Nachlasses zu regeln.